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   VG Ansbach, 12.05.2010 - AN 18 K 09.02407   

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VG Ansbach, 12.05.2010 - AN 18 K 09.02407 (https://dejure.org/2010,70998)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.05.2010 - AN 18 K 09.02407 (https://dejure.org/2010,70998)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - AN 18 K 09.02407 (https://dejure.org/2010,70998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nutzungsänderung; baugebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch (verneint); Abweichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2010 - AN 18 K 09.02407
    Als Folge dieser wechselseitig wirkenden Inhalts- und Schrankenbestimmung des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) ergibt sich das Recht eines jeden Eigentümers des betreffenden Baugebietes, sich - ohne dass es einer konkreten Beeinträchtigung bedarf - gegen eine "schleichende Umwandlung des Gebietes durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zu setzen" (vgl. z.B. BVerwG vom 16.3.1993, 4 C 28.91; Beschluss vom 18.12.2007, 4 B 55.07).

    Daraus folgt, dass ein von konkreten Beeinträchtigungen unabhängiger baugebietsübergreifender Nachbarschutz vor gebietsfremden Nutzungen im angrenzenden Baugebiet grundsätzlich nicht besteht (vgl. BVerwG vom 18.12.2007, 4 B 55.07; BayVGH, Beschluss vom 24.3.2009, 14 CS 08.3017).

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2010 - AN 18 K 09.02407
    Daraus folgt, dass ein von konkreten Beeinträchtigungen unabhängiger baugebietsübergreifender Nachbarschutz vor gebietsfremden Nutzungen im angrenzenden Baugebiet grundsätzlich nicht besteht (vgl. BVerwG vom 18.12.2007, 4 B 55.07; BayVGH, Beschluss vom 24.3.2009, 14 CS 08.3017).

    Durch das Rücksichtnahmegebot soll ein angemessener Interessenausgleich zwischen dem Bauherrn und dem Nachbarn sichergestellt werden, orientiert an dem, was dem Rücksichtnahmebegünstigten und dem Rücksichtnahmeverpflichteten jeweils nach Lage der Dinge zuzumuten ist, wobei sich dies nach der jeweiligen Situation der benachbarten Grundstücke beurteilt (vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 24.3.2009, 14 CS 08.3017).

  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2010 - AN 18 K 09.02407
    Wie bei einer Befreiung von einer nachbarschützenden Bebauungsplanfestsetzung kann der Nachbar bei der Erteilung einer Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften wie die des Abstandsflächenrechtes nicht nur eine ausreichende Berücksichtigung seiner Interessen verlangen, sondern auch eine (bloße) objektive Rechtswidrigkeit der Abweichung vermag den Nachbarn in seinen Rechten zu verletzen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.7.2007, 1 CS 07.1340).
  • BVerfG, 26.06.1985 - 1 BvR 588/84

    Baurecht - Werbeanlagen - Verunstalten - Beschwerdehoheit - Rechtsklarheit -

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2010 - AN 18 K 09.02407
    Regelmäßig wird der Zweck des Abstandsflächenrechts, der in erster Linie darin besteht, eine ausreichende Belichtung und Belüftung der Gebäude sowie den Wohnfrieden und die für Nebenanlagen erforderlichen Freiflächen zu sichern (vgl. BayVGH vom 14.10.1985, BayVBl. 1986, 143), nur dann erreicht, wenn die Abstandsflächen in dem gesetzlich festgelegten Umfange eingehalten werden.
  • BVerwG, 05.12.1988 - 4 B 182.88

    Baugenehmigung - Veränderungssperre - Bebauungsplan - Nachbarschutz

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2010 - AN 18 K 09.02407
    Die Kläger können sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die den Beigeladenen erteilte Ausnahme von der Veränderungssperre rechtswidrig sei, denn die Veränderungssperre dient allein der Sicherung künftiger Planungen der Gemeinde und vermittelt daher keinen Nachbarschutz (BVerwG vom 5.12.1988, 4 B 182.88; BayVGH, Beschluss vom 8.6.2005, 1 ZB 04.832).
  • VGH Bayern, 22.09.2006 - 25 ZB 01.1004
    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2010 - AN 18 K 09.02407
    Diese Atypik kann sich unter anderem aus einem besonderen Grundstückszuschnitt, einer aus dem Rahmen fallenden Bebauung auf dem Bau- oder dem Nachbargrundstück oder einer besonderen städtebaulichen Situation ergeben (BayVGH vom 22.9.2006, 25 ZB 01.1004).
  • VGH Bayern, 11.01.2007 - 14 B 03.572
    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2010 - AN 18 K 09.02407
    Deshalb setzt die Zulassung einer Abweichung ausreichend gewichtige Gründe voraus, durch welche sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die mögliche Einbuße von Belichtung und Belüftung im konkreten Fall als vertretbar erscheint, d.h., es muss sich um eine atypische, von der gesetzlichen Regel nicht hinreichend erfasste oder bedachte Fallgestaltung handeln (BayVGH, Beschluss vom 11.1.2007, 14 B 03.572).
  • VGH Bayern, 08.09.2008 - 1 CS 08.1380

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung; Umbau und Umnutzung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2010 - AN 18 K 09.02407
    Vorliegend begründet sich die für die Abweichung erforderliche atypische besondere Situation aus dem Vorhandensein des bestandsgeschützten Bunkergebäudes (mag auch der Bestandsschutz bezüglich der Nutzung als "Bunker" durch endgültige Nutzungsaufgabe möglicherweise entfallen sein, handelt es sich gleichwohl beim vorhandenen Gebäude um ein "legales", d.h. auf Grund bestandskräftiger Baugenehmigung errichtetes Gebäude) mit noch nutzbarer, einen wirtschaftlichen Wert darstellender Gebäudesubstanz (BayVGH, Beschluss vom 8.9.2008, 1 CS 08.1380).
  • VGH Bayern, 15.01.2009 - 14 CS 08.2324

    Beschwerde; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Baugenehmigung;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2010 - AN 18 K 09.02407
    Diese sind insbesondere in dem - entgegen der im Bebauungsplan Nr. ... zum Ausdruck kommenden Vorstellung der Beklagten - verhältnismäßig dicht bebauten Teil des allgemeinen Wohngebietes, in welchem sich das klägerische Grundstück befindet, hinzunehmen (vgl. VGH, Beschluss vom 15.5.2002, 14 CS 02.794; vom 15.1.2009, 14 CS 08.2324).
  • VGH Bayern, 31.08.2007 - 25 ZB 03.1790
    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2010 - AN 18 K 09.02407
    Die Grundstückssituation zu den Klägern hin verschlechtert sich durch die Nutzungsänderung allenfalls unwesentlich, denn das seit vielen Jahrzehnten vorhandene streitgegenständliche Gebäude bleibt im Wesentlichen unverändert, lediglich durch die nunmehr geplanten Fensteröffnungen tritt eine Veränderung gegenüber dem bisherigen Zustand ein, die jedoch der Kammer bereits im Hinblick auf den tatsächlichen Abstand des streitgegenständlichen Gebäudes zur westlichen Grundstücksgrenze der Kläger von 11 Metern nicht geeignet erscheint, den im Rahmen des Abstandsflächenrechts auch zu gewährleistenden Wohnfrieden (BayVGH vom 31.8.2007, 25 ZB 03.1790) zu gefährden, geschweige denn die Belange Belichtung, Belüftung, Besonnung zu tangieren.
  • VGH Bayern, 15.05.2002 - 14 CS 02.794
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

  • BVerwG, 23.12.1997 - 4 BN 23.97

    Bebauungsplan; Festsetzungen; Baugebiet, Gemeinbedarfsfläche;

  • VGH Bayern, 31.03.2008 - 1 ZB 07.1062

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Gebot der

  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 2 ZB 09.1406

    Nachbarklage; private Grünfläche; Schwimmteich; (kein) Gebietserhaltungsanspruch

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